Unterstützung finden
Wenn Sie nicht genau wissen, was Ihnen zusteht oder welche Rechte und Pflichten Sie in unserem Gesundheitssystem haben, hilft es, sich beraten zu lassen. Es gibt verschiedene Beratungsangebote, an die Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail wenden können. Hier finden Sie einige der wichtigsten Angebote.
Ihre Rechte
Seit über zehn Jahren sind Ihre Patientenrechte gesetzlich verankert, im sogenannten Patientenrechtegesetz. Wir feiern deshalb 2023 als Jahr der Patientenrechte. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Patient oder Patientin bereits heute haben – und wie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung diese Rechte in diesem Rahmen weiter verbessern möchte.
Am 12. Januar 2022 wurde der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vom Kabinett zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung ernannt. Der gebürtige Bad Oeynhausener, Jahrgang 1974, ist gelernter Industriemechaniker und seit 1994 Mitglied der SPD. Seit 2009 wurde er viermal in Folge als Direktkandidat für den Wahlkreis 133 (Herford – Minden-Lübbecke II) in den Deutschen Bundestag gewählt. In den letzten beiden Legislaturperioden war Schwartze Sprecher der Arbeitsgruppe „Petitionen“ der SPD-Bundestagsfraktion.
Die gesetzliche Grundlage für das Amt bildet § 140h Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung. Diese Vorschrift verpflichtet den Patientenbeauftragten, die Interessen der Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten. Bundesministerien, Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes sind verpflichtet, den Patientenbeauftragten bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Informationsangebote
Um sich eigenverantwortlich und gut informiert in unserem Gesundheitswesen orientieren und die Entscheidungen über die eigene Gesundheit treffen bzw. mitentscheiden zu können, müssen Sie gut informiert sein. Einige der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen und Angebote für Patientinnen und Patienten finden Sie hier:
Broschüre Patientenbeauftragter
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, Patientinnen und Patienten in Einzelfällen zu beraten. An welche Beratungsstellen sich Ratsuchende mit ihren konkreten Anliegen wenden können, erfahren Sie hier.