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Statement des Patientenbeauftragten Stefan Schwartze, MdB zum heutigen vorgestellten Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz

Berlin – Heute, am 24. Juni 2024, wurde ein wegweisender Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Der Gesetzesentwurf wurde in Form eines Gruppenantrages mehrerer Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht. Der Entwurf zielt darauf ab, die Zahl der Organ- und Gewebespenden in Deutschland signifikant zu erhöhen und somit die Chancen für schwerkranke Patientinnen und Patienten auf eine lebensrettende Transplantation zu verbessern.

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass künftig jede Bürgerin und jeder Bürger automatisch der Organ- oder Gewebespende einwilligt, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Diese Regelung soll das bisherige System der Entscheidungslösung ablösen, bei dem eine aktive Zustimmung zur Organspende erforderlich war. In vielen europäischen Ländern, die bereits die Widerspruchslösung eingeführt haben, konnte ein deutlicher Anstieg der Spendezahlen verzeichnet werden. Insgesamt soll die neue Regelung zu einer Entlastung für die nächsten Angehörigen, die aktuell in einer so belastenden Situation eine derart schwierige Entscheidung treffen, sowie auch zu einer Entlastung für Ärztinnen und Ärzten führen.

Patientenbeauftragter Stefan Schwartze, MdB, einer der Initiatoren des Gesetzesentwurfs, betont die Dringlichkeit der Reform: „Jeden Tag sterben in Deutschland Bürgerinnen und Bürger, weil nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan gefunden wird. Mit der Widerspruchslösung möchten wir mehr Menschen die Chance auf ein neues Leben geben. Ich werde mich aktiv dafür einsetzen, dass dieser Systemwandel zugunsten aller Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten umgesetzt wird.“

Um die Freiwilligkeit der Organspende zu gewährleisten, sieht der Gesetzesentwurf umfassende Informationskampagnen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor. Es sollen bei den Informationsschreiben und der allgemeinen Aufklärung Aspekte der Inklusivität, z.B. durch „leichte Sprache“ oder Informationen in anderen Sprachen, berücksichtigt werden. Zudem sollen die Verfahren zur Registrierung eines Widerspruchs einfach und barrierefrei gestaltet werden. Außerdem soll eine zusätzliche Sicherstellung durch Einbeziehung der nächsten Angehörigen erfolgen, dass kein Widerspruch zu Lebzeiten vorlag.

Bei der Personengruppe der Minderjährigen oder der nichteinwilligungsfähigen Personen werden differenzierte Regelungen getroffen. Bei Minderjährigen die keine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben haben, ist der mögliche Organ- oder Gewebespender nur zulässig, wenn eine Ärztin oder ein Arzt den nächsten Angehörigen über eine in Frage kommende Organ- oder Gewebeentnahme unterrichtet hat und dieser ihr zugestimmt hat. Bei Personen die über einen längeren Zeitraum nicht einwilligungsfähig sind, findet die Widerspruchslösung keine Anwendung.

Der Gesetzesentwurf zur Widerspruchslösung wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres zur Abstimmung gebracht. Sollte er verabschiedet werden, würde Deutschland einen wichtigen Schritt in der Gesundheitsversorgung machen und sich den Ländern anschließen, die bereits erfolgreich die Widerspruchslösung praktizieren.