Falsche Selbstzahlabrechnunungen sind inakzeptabel und grenzen an Betrug
„Die Berichte der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigen, dass es Fälle gibt, in denen Patientinnen und Patienten für Leistungen zahlen müssen, die eigentlich vom Leistungskatalog der Krankenkassen abgedeckt werden. Das ist inakzeptabel und verletzt in eklatanter Weise das Arzt-Patienten Vertrauensverhältnis und grenzt an Betrug Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten transparent und korrekt über Behandlungsmaßnahmen und Leistungen aufzuklären, wozu auch die wirtschaftliche Aufklärung gehört Wir müssen sicherstellen, dass die Informations- und Aufklärungspflichten für Patientinnen und Patienten konsequent gestärkt und solche Missstände verhindert werden. Jede und jeder hat das Recht auf eine angemessene, bedarfsgerechte und transparente Versorgung. Bei Selbstzahlerleistungen gehört zu der Transparenz der Vergleich der angebotenen Leistung mit der Kassenleistung.“
Ein allgemeines Statement des Patientenbeauftragten Stefan Schwartze, MdB zu IGe Leistungen finden Sie hier.
Ein Medienlink zur Auswertung der Verbraucherzentrale: https://www.tagesspiegel.de/gesundheit/kassenleitung-selbst-bezahlt-verbraucherzentrale-kritisiert-falsches-abkassieren-bei-zahlreichen-arzten-12579707.html