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Statement des Patientenbeauftragten Stefan Schwartze, MdB zur Krankenhausreform

Berlin- Die Reform des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform kann mit der Billigung des Bundesrates vom 22. November nun umgesetzt werden.

Das Statement des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Stefan Schwartze, MdB, finden Sie hier:

„Die eingeleiteten Reformen zur Umstrukturierung unserer Krankenhauslandschaft und Notfallversorgung sind mutig. Sie stellen zweifellos eine Herausforderung für das System dar, eröffnen jedoch gleichzeitig enorme Chancen. Über zwei Jahre wurde intensiv mit Expertinnen und Experten und den Bundesländern verhandelt, um den richtigen Weg für diese Veränderungen zu finden. Ich hoffe sehr, dass diese harte Arbeit von allen Seiten Früchte trägt und die Reformen bald auch den Bundesrat passieren.

Langfristig werden wir große Vorteile sehen: weniger Kosten durch Verwaltungsprozesse, eine bessere Versorgung und mehr Mittel für die Qualität der Behandlung. Konkret bedeutet das eine stärkere Fokussierung auf die Patientinnen und Patienten. Durch die Einführung der Vorhaltevergütung wird der wirtschaftliche Druck auf Krankenhäuser reduziert, Patientinnen und Patienten allein aus Kostengründen stationär zu behandeln.

Ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Patientensicherheit ist zudem, dass künftig nicht mehr jedes Krankenhaus, egal wie klein, komplizierte Eingriffe wie Hüft-OPs durchführen darf, nur weil diese besonders profitabel sind. Stattdessen werden solche Eingriffe in spezialisierten Kliniken gebündelt. Dafür lohnt es sich, in planbaren Fällen ein spezialisiertes Krankenhaus ein paar Kilometer weiter aufzusuchen.

Für eine flächendeckende Versorgung sind den Bundesländern weitreichende Vereinbarungen und Ausnahmemöglichkeiten eingeräumt worden. Auch die wohnortnahe Notfallversorgung bleibt unter der Verantwortung der Länder erhalten.

Diese Reformen sind insgesamt ein bedeutender Schritt hin zu einer modernen, patientenzentrierten und zukunftssicheren Krankenhausversorgung.“