Die elektronische Patientenakte kommt

Bild ePa für alle ab 15.1.

Schon seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Ab dem 15. Januar 2025 wir die ePA nun für alle alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt und soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Eine Testphase in drei Modellregionen und mit ca. 270 Leistungserbringern sorgt für technische Sicherheit, bevor vier Wochen später alle Arztpraxen eingebunden werden. Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Die ePa wird so den Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erleichtern – im ersten Schritt durch die Einführung der digitalen Medikationsliste. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.

Sukzessive werden weitere Ausbaustufen der ePA folgen. Ab Sommer 2025 soll der elektronische Medikationsplan als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA verfügbar sein. Weitere strukturierte medizinische Inhalte werden die ePA ergänzen, beispielsweise die elektronische Patientenkurzakte.

Der Rollout der ePA für alle startet am 15. Januar 2025. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten ab diesem Zeitpunkt eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Sollten Sie dies nicht wollen, können Sie ganz einfach widersprechen. Parallel startet die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen. Nach erfolgreicher Erprobung werden Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen.

Dazu Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung:

„Ich setze in Sachen Patientensicherheit große Hoffnungen in die elektronische Patientenakte (ePa). Wenn die wichtigsten Gesundheitsdaten dort zusammengefasst sind, ist das in medizinischen Notfällen ein großer Vorteil. Dabei ist es sehr wichtig, sensibel mit diesen Daten umzugehen. Die Politik muss die Sorgen und Anregungen sehr ernst nehmen. Die elektronische Patientenakte wurde zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Das MInisterium muss aber auch aktuelle Erkenntnisse weiter behandeln und gemeinsam mit der Gematik Sicherheitslücken schließen. Die aktuelle Testphase ab 15. Januar bietet so eine gute Grundlage, noch vor dem großen Roll-out mögliche Sicherheitslücken zu entdecken und zu schließen.

Auch gibt es natürlich Menschen in unserer Bevölkerung, die digital noch nicht ausreichend geschult sind. Sie brauchen eine stärkere Unterstützung und Beratung, um von den Vorteilen der ePa profitieren zu können. Das kann beispielsweise auch in Seniorenheimen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung passieren. Ebenso in Apotheken oder in gesonderten Sprechstunden von Ärztinnen und Ärzten. Wir dürfen keine zusätzlichen Barrieren ins Gesundheitssystem einbauen. 

Wer weiterhin Sorgen hat, hat die Möglichkeit eines sog. Opt-out. Man kann sich also dagegen entscheiden, dass die Krankenkasse eine elektronische Patientenakte anlegen lässt. Wer Bedenken hat, kann sich das erstmal in Ruhe anschauen und abwarten, wie es sich entwickelt. Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile aber eindeutig. Nutzen Sie diese.“


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