Patientenbeauftragter Stefan Schwartze übermittelt GMK Handlungsempfehlung für eine Stärkung der Patientenfürsprache in klinischen Einrichtungen

Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nehmen bundesweit in Krankenhäusern eine wichtige Rolle als Anlaufstelle und Unterstützung für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige wahr. Diese oft im Ehrenamt durchgeführte unabhängige Tätigkeit wird jedoch in vielen Bundesländern damit erschwert, dass Rahmenbedingungen – wie z.B. Haftungsfragen – nicht vollständig geklärt sind. Auch in den Landesgesetzen sind oft keine oder nicht ausreichende Regelungen für die Ausübung ihrer Aufgaben vorhanden. Dies führt zu Unsicherheit und erschwert die Arbeit in der Patientenfürsprache.

Auf dem 18. Berliner Tag der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher am 19. Februar 2024 haben die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher diesen Missstand zur Sprache gebracht. Gemeinsam mit dem Arbeitsstab des Beauftragten wurden gesetzliche und rechtliche Regelungsbedarfe erörtert, die als Arbeitsgrundlage ihrer Tätigkeiten in der Landesgesetzgebung Berücksichtigung finden sollten. Diese Ergebnisse mündeten in den vom Patientenbeauftragten vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen „Gesetzlicher Regelungsbedarf für die Patientenfürsprache in klinischen Einrichtungen der Länder“, die in der Arbeitgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) der Gesundheitsministerkonferenz am 13. und 14. November 2024 erste Behandlung fand und am 6. Februar 2025 der Gesundheitsministerkonferenz förmlich zugegangen ist.

Die Umsetzung dieser Empfehlungen erfordert mehrheitlich Handlung auf Landesebene. Sie kann in den Krankenhauseinrichtungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher dort eine gute Arbeitsgrundlage, geregelte Auswahlverfahren und rechtliche Regelungen erhalten, auf die sie sich im Zweifel berufen können. Dies führt zu mehr Transparenz und Qualitätssicherung. Eine Reform in der Landesgesetzgebung würde es zudem erleichtern,  für die oft ehrenamtliche Aufgabe auch in Zukunft noch Interesse und Nachwuchs akquirieren zu können. Letztlich würde hiermit auch die Patientenorientierung und die Patientensicherheit in Ihren stationären Krankenhauseinrichtungen ein bedeutendes Stück weiter gestärkt.