Umfassendere Aufklärung bei IGeL gefordert  

Das Logo des IGeL-Monitors zeigt den Schriftzug und links daneben je eine Sprechblase in rot und blau, die durch eine an eine diagrammkurvenartige Linie getrennt sind

Bestimmte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Bereich der Orthopädie können Patientinnen und Patienten mehr schaden als nutzen. Zu diesem Ergebnis, das der Medizinische Dienst Bund in einer Pressekonferenz am 19. August 2025 vorstellte, kommt das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors. Anlässlich dessen fordert der Medizinische Dienst Bund verpflichtende unabhängige wissenschaftsbasierte Informationen zu IGeL in den Praxen.

Nötig sei zudem eine verpflichtende Bedenkzeit für IGeL. Weiterhin sollen ärztliche Praxen verpflichtet werden, unabhängig erstelle Bewertungen und Informationen zu IGeL regelhaft vorzuhalten. „Wir brauchen Fakten statt Werbung in den Wartezimmern“, fasst der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund Dr. Stefan Gronemeyer zusammen. Patientinnen und Patienten würden in den ärztlichen Praxen oftmals nicht über das Schadensrisiko von IGeL aufgeklärt werden.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze unterstützt diese Forderungen. Auch er warnt regelmäßig vor unnützen bis schädlichen IGeL.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Patientinnen und Patienten aus Sorge um ihre Gesundheit oder aufgrund unzureichender Aufklärung erhebliche Summen für Leistungen ausgeben, die nachweislich wenig nützen oder sogar schaden können. Ärztliche Praxen müssen dazu verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten umfassend und unabhängig zu informieren. Nur so können informierte Entscheidungen getroffen und finanzielle Belastungen vermieden werden.“

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung

Der IGeL-Report 2024 ergab, dass Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro für Selbstzahlerleistungen im Jahr ausgeben. An der Spitze stehen dabei die Fachbereiche Augenheilkunde (544 Millionen Euro), Gynäkologie (543 Millionen Euro) und Orthopädie/Unfallchirurgie (397 Millionen Euro). Dabei wurden von 56 IGeL-Leistungen keine als „positiv“ und lediglich drei als „tendenziell“ positiv eingestuft. Bei 23 Leistungen wurde der Nutzen als „unklar“ bewertet, 30 Leistungen erhielten das Ergebnis „tendenziell negativ“ oder „negativ“.

Die jüngsten Ergebnisse reihen sich in diese Tendenz ein. Demnach werden Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose mit „negativ,“ die Stoßwellentherapie bei Tennisarm und Kalkschulter mit „unklar“ bewertet. Hinsichtlich der Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrosen sei das Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse erhöht. Sie würden mehr schaden als nutzen. Die Schmerzreduktion sei so minimal, dass sie klinisch nicht von Bedeutung sei. Bei der Stoßwellentherapie zur Behandlung der sogenannten Kalkschulter und des Tennisarms wiederum gäbe es keine überzeugende Studienlage.


Hintergrundinformation:

IGeL sind Leistungen, die die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung umfasst sind. Für diese Leistungen liegen etwa keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vor oder sie sind noch nicht einer Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen wurden.

Der IGeL-Monitor ist ein Informationsportal für Patientinnen und Patienten, das der Medizinische Dienst Bund 2012 initiiert hat und seitdem betreibt. Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu IGeL in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema.