Patientenbeauftragter begrüßt die Initiative des AOK-Bundesverbands zur Stärkung der Patientenrechte

Begrüßung mit Handschlag: Arzt und Patientin

Der AOK Bundesverband veröffentlichte am 15. September 2025 ein Positionspapier zur Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie Arzneimittel- und Medizinprodukteschäden. Die Zahl mutmaßlicher Behandlungsfehler bei AOK-Versicherten sei seit 2024 gestiegen. Laut AOK-Gemeinschaft wurden im vergangenen Jahr 16.660 Verdachtsfälle für einen Behandlungs- oder Pflegefehlers gemeldet.

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, dankt dem AOK-Bundesverband sehr für die Initiative. Weiterhin führt er aus:

„Seit Jahren wissen wir um den dringenden Bedarf, die Patientenrechte weiterzuentwickeln. Ich teile die zentralen Forderungen, die die AOK-Gemeinschaft in ihrem aktuellen Positionspapier veröffentlicht hat. Die Änderung der Regelungen zum Behandlungsvertrag kann nur politisch durch die Gesetzgebung erfolgen. Hierzu führe ich mit den zuständigen Ministerien Gespräche und werbe für ein Patientenrechtestärkungsgesetz. Als Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland bin ich sehr gut über die dort erfolgten Schilderungen und Anliegen der Patientinnen und Patienten im Bilde. Außerdem bin ich im engen Austausch mit den Patientenorganisationen, die über ihre Strukturen ebenfalls vielfältige Berichte über die Versorgungsrealität haben.

Es ist mir wichtig, dass die Weiterentwicklung der Patientenrechte in der laufenden Legislaturperiode frühzeitig auf die Agenda kommt und umgesetzt wird. Im Koalitionsvertrag steht: „Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden.“ Diese Passage sowie meine Amtsbeschreibung in § 140h SGB V sehe ich als Auftrag, die Patientenrechte im Sinne der und für die Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln und zu stärken.“