Pressemitteilung: Neueste Meldungen des vzbv zu IGeL sind alarmierend

Gesundheitskarte G2 der Krankenkassen in Deutschland

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichte am 19.09.2025 neue Erkenntnisse aus einem Verbraucheraufruf zum Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Demnach berichteten Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie unter anderem für Kassenleistungen selbst aufkommen sollten, weil etwa eine erforderliche Genehmigung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fehle oder die Praxis die Leistung als medizinisch nicht notwendig eingestuft habe. 

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, zeigt sich darüber besorgt:

„Diese Berichte sind alarmierend. Zunächst einmal sollten Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich nur solche Leistungen erbringen, für die sie ausreichend qualifiziert sind. Wenn Anhaltspunkte für einen Krankheitsverdacht wie Schmerzen bestehen, handelt es sich bei vielen Leistungen nicht mehr um IGeL. Dann sind diese Leistungen medizinisch notwendig und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Bieten Ärztinnen und Ärzte dies dann als Selbstzahlerleistungen an, ist das höchst verwerflich.

Ärztinnen und Ärzte unterliegen zudem der gesetzlichen Pflicht, Patientinnen und Patienten umfassend – auch wirtschaftlich – aufzuklären. Dies gilt ganz klar auch für IGeL. Gleichwohl bedarf es hier gesetzlicher Nachschärfungen. Sie sollten verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten standardisierte, evidenzbasierte Gesundheitsinformationen zu IGeL-Angeboten auszuhändigen.“


Kontakt:

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Linda Pfleger (Pressereferentin)
Friedrichstr. 108
10117 Berlin

Telefon:  +49 (0)30 18441-4492

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