Seit dem 01. Oktober 2025 müssen medizinische Leistungserbringer, wie Arztpraxen, Kliniken oder Therapeutinnen und Therapeuten, die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend nutzen. Das bedeutet, dass sie die ePA mit den gesetzlich festgeschriebenen Daten einer Behandlung befüllen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Befunde, Arztbriefe und Medikationslisten. Zuvor war die Nutzung freiwillig und wurde schrittweise eingeführt.
Jede und jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch eine ePA. Für die Nutzung brauchen Versicherte nichts weiter tun. Sollten sie mit der Verwendung der ePA nicht einverstanden sein, können sie bei ihrer Krankenkasse widersprechen. Um auch selbst Einblick in die ePA zu haben, müssen sich Versicherte die entsprechende App ihrer Krankenkasse herunterladen und darin den ePA-Zugang einrichten.
Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, begrüßt die mit der ePA verbundenen Möglichkeiten sehr, sieht aber gleichzeitig Nachbesserungsbedarf.
„Ich setze in Sachen Patientensicherheit große Hoffnungen in die ePA. Wenn die wichtigsten Gesundheitsdaten dort zusammengefasst sind, ist das in medizinischen Notfällen ein großer Vorteil.
An die weitere Umsetzung habe ich große Erwartungen: Es ist sehr wichtig, niemanden auszuschließen. Die ePA muss anwendungs- und patientenorientierter werden – für jede Altersgruppe. Die Nutzerfreundlichkeit und der einfache Zugang zu den eigenen Daten müssen gewährleistet sein. Es muss ohne weiteres erkennbar sein, welche Daten auf welche Art und Weise gespeichert sind. Außerdem sollten die Informationen auch laien-verständlich aufbereitet sein, damit jede und jeder den Inhalt der eigenen ePA verstehen kann.“
Weitere Informationen erhalten Versicherte bei ihrer Krankenkasse oder auf der ePA-Informationsseite des BMG.