Patientenbeauftragter äußert sich zu neuester Behandlungsfehler-Statistik des MD Bund

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Der Medizinische Dienst Bund hat am 30. Oktober 2025 seine Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung vorgestellt. Daraus geht hervor, dass der Medizinische Dienst im Jahr 2024 bundesweit 12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt hat. In jedem 4. Fall (3.301 Fälle) stellten die Gutachterinnen und Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In jedem 5. Fall (2.825 Fälle) war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. 

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, äußert sich dazu wie folgt:

„Um Behandlungsfehler zu vermeiden, müssen die Gründe und die Zusammenhänge ihrer Entstehung transparent sein. Ich unterstütze deshalb Forderungen nach verbindlichen Fehler-Meldesystemen.

Eine Meldepflicht von Fehlern, die nicht passieren dürfen (sog. Never Events), ist eine wesentliche Maßnahme zur Verbesserung der Patientensicherheit. Ich habe dazu beigetragen, dass Never-Event-Meldesysteme nun gesetzlich verankert sind – über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in § 92a Absatz 2 Satz 3 und 4 SGB V. Über die Umsetzung stehe ich mit dem G-BA und weiteren Beteiligten in regelmäßigem Austausch.

Ein weiteres Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit ist beispielsweise die Nutzung von Critical Incident Reporting Systems (CIRS). Hierüber soll patientensicherheits-relevantes Wissen gewonnen werden, indem kritische Ereignisse anonym dokumentiert und von anderen eingesehen werden können.

Dabei muss klar sein: Krankenhäuser sollten CIR-Systeme nicht deshalb abschalten müssen, weil sie eine rechtliche Verfolgung befürchten. Allein aufgrund der anonymen Einträge dürfen keine strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen.

Außerdem bedarf es einer Verbesserung der Patientenrechte, etwa des Beweisrechts und des Rechts auf Einsicht in die Patientenakte. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag „Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden“ sowie meine Amtsbeschreibung in § 140h SGB V sehe ich als Auftrag, die Patientenrechte im Sinne der und für die Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln und zu stärken.

Die Regelungen zum Behandlungsvertrag können nur politisch durch die Gesetzgebung geändert werden. Hierzu führe ich mit den zuständigen Ministerien Gespräche und werbe für ein Patientenrechtestärkungsgesetz. Als Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland bin ich sehr gut über die dort erfolgten Schilderungen und Anliegen der Patientinnen und Patienten im Bilde. Außerdem bin ich im engen Austausch mit den Patientenorganisationen, die über ihre Strukturen ebenfalls vielfältige Berichte über die Versorgungsrealität haben.“