Auf der Terminbuchungsplattform Doctolib werden auch dann Termine von Privatpraxen angezeigt, wenn Nutzerinnen und Nutzer bei der Suche gezielt nach Angeboten für gesetzlich Versicherte filtern – auch wenn diese Praxen Kassenpatientinnen und -patienten nur als Selbstzahler akzeptieren. Das Landgericht Berlin erklärte diese Praxis nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Doctolib hat Berufung eingelegt.
Laut dem Landgericht Berlin wecke der Einsatz des Filters die Erwartung, dass sich die Terminsuche auf Ärzte beschränkt, die Patienten zu Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherungen behandeln und keine privaten Vorauszahlungen verlangen. Diese Erwartung werde enttäuscht, da auch Termine von Privatpraxen vorgeschlagen werden, die nur Selbstzahlung – als Voraussetzung für die Behandlung – akzeptieren.
Auch ein vor der Terminbuchung eingeblendeter Warnhinweis über die Voraussetzung der Selbstzahlung ändere daran nichts. Denn der Patient sei bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis überhaupt anzusehen. Dadurch sei es möglich, dass Patienten den Privattermin wählen und die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen, um den Suchvorgang nicht erneut starten zu müssen.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze begrüßt dieses Urteil sehr:
„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es richtungsweisend für die Zukunft der Terminbuchung. Zwischen privat und gesetzlich Versicherten bildet sich zunehmend eine Zwei-Klassen-Medizin heraus, die insbesondere beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung spürbar ist. Gesetzlich Krankenversicherte warten ohnehin bereits länger auf Arzttermine als Privatversicherte. Mit einem solchen Vorgehen, das vermeintlich filtert, dann aber doch Termine für Selbstzahlung anzeigt, wird es Patientinnen und Patienten zusätzlich unnötig erschwert.
Von Patientinnen und Patienten wird dies als frustrierend, unfair und demotivierend erlebt, sodass sie im schlimmsten Fall die Suche nach der benötigten Hilfe einstellen. Um diese unzulässige Ungleichbehandlung zu verhindern, das Vertrauen in das Gesundheitssystem wiederherzustellen und die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung zu wahren, bedarf es einheitlicher regulierender Rahmenbedingungen und womöglich auch Verbote von ungleichbehandelnden Praktiken. Es darf insbesondere keine Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat Versicherten mehr stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Terminen und Behandlungen muss gewährleistet sein.“
