Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat Mitte März Honorarkürzungen für ambulante Psychotherapeutinnen und -therapeuten beschlossen: Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demnach um 4,5 Prozent gesenkt.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, MdB, übt Kritik an dieser Entscheidung:
„Eine Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten sendet ein vollkommen falsches Signal an Patientinnen und Patienten. Es herrscht ohnehin bereits bei vielen Menschen eine Verunsicherung im Hinblick auf das Gesundheitssystem, die durch solche Meldungen verstärkt wird.
Klar ist: Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein – auch und gerade im Bereich der psychischen Gesundheit. Patientinnen und Patienten müssen sich auf das Gesundheitswesen verlassen und jederzeit eine adäquate Versorgung erhalten können, und zwar unabhängig vom Geldbeutel. Auch wenn die Kassen unter großem finanziellem Druck stehen, dürfen Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.
Im Koalitionsvertrag ist u.a. vereinbart, die Mentale Gesundheit zu stärken. Es ist Aufgabe der Politik, Reformen für die Stabilisierung der Kassen und eine Verbesserung der Versorgung im psychischen Bereich zeitnah umzusetzen.„