Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht am 30. März 2026 übergeben. Dieser enthält Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2027. Bundesgesundheitsministerin Warken stellte darauf basierend am 14. April 2026 ihre Pläne zur GKV-Reform vor.
Hierzu erklärt der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze, MdB:
„Die FinanzKommission hat ein gut durchdachtes Paket vorgelegt, das alle Seiten berücksichtigt. Zuvor fanden hierfür Fachgespräche mit Stakeholdern aus der Gesundheitsversorgung statt, sodass auch konkrete Erfahrungen aus dem Behandlungsalltag in die Erarbeitung der Vorschläge eingeflossen sind.
Zu einer gerechten Reform gehört, dass alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Dabei darf man nicht vergessen, dass die Versicherten durch die gestiegenen Beiträge der letzten Jahre schon einen erheblichen Anteil gebracht haben. Die Ministerin möchte etwa zwei Drittel der Vorschläge umsetzen. Nach derzeit bekanntem Stand (15.04.2026) sind die Lasten allerdings nicht ausgewogen auf allen Schultern verteilt – zugunsten der Krankenhäuser und Pharmabranche. Patientinnen und Patienten dagegen müssten noch mehr schultern, als es ohnehin bereits der Fall ist.
Beispielsweise bin ich gegen den Vorschlag, die beitragsfreie Ehegattenversicherung abzuschaffen. In der Regel hat es Gründe, wenn Ehepartner in einem Familienzusammenhalt keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Dieser Bedarf lässt sich nicht einfach am Pflegegrad oder an dem Alter der Kinder bestimmen, besonders wenn Unterstützungsbedarfe mehrerer Personen zusammenkommen. Auch gibt es mitversicherte Ehepartner, die selbst dauerhaft erkrankt sind und aus diesem Grund gar nicht erwerbsfähig sind. All diese Menschen sollten wir nicht noch stärker belasten.
Positiv bewerte ich beispielsweise das obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen oder die Einführung einer Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke. Mit derartigen Maßnahmen können Patientensicherheit und Prävention, aber auch die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten deutlich gestärkt werden.
Wir brauchen ein ausgewogenes und sozial gerechtes Gesamtpaket, das insbesondere die Interessen der Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt. Ziel muss es sein, finanzielle Stabilität mit sozialer Gerechtigkeit, einer Stärkung der Prävention und einer konsequenten Ausrichtung am Patientenwohl zu verbinden. Dafür ist auch entscheidend, wie die Regelungen mit den anderen Reformen – wie der Notfallreform oder der Einführung eines Primärversorgungssystems – abgestimmt sind.“