Statement des Patientenbeauftragten zu aktuellem Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands – Terminbuchungsplattform Doctolib

Nahaufnahme einer Person, die an einem Tisch sitzt. Vor ihr liegt ein Taschenkalender, sie hält ein Smartphone in der Hand udn zeigt auf einen Kalendereintrag.

Statement des Patientenbeauftragten zu aktuellem Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands - Terminbuchungsplattform Doctolib. Foto: Westend61 | Getty Images

Auf der Terminbuchungsplattform Doctolib werden weiterhin auch dann Termine von Privatpraxen angezeigt, wenn Nutzerinnen und Nutzer bei der Suche gezielt nach Angeboten für gesetzlich Versicherte filtern – auch wenn diese Praxen Kassenpatientinnen und -patienten nur als Selbstzahler akzeptieren. Das zeigt ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Das Landgericht Berlin erklärte diese Praxis im Januar 2026 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Doctolib hat Berufung eingelegt.

Der Marktcheck von 349 Terminarten in 37 gynäkologischen und dermatologischen Praxen zeigt, dass die Terminbuchung über Doctolib oft intransparent ist. Trotz des Filters „gesetzlich versichert“ wurden Privatpraxen und Selbstzahlerleistungen angezeigt. Bei über einem Drittel der Terminarten war eine Selbstzahlung erforderlich, häufig wurde dies erst spät im Buchungsprozess deutlich. Außerdem fanden sich immer wieder Terminarten für Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit, z.B. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze, MdB, unterstützt die Forderungen des vzbv nach verbraucherfreundlichen Mindeststandards für Terminportale und verweist auf sein Statement anlässlich des Urteils im Januar:

„Der Marktcheck zeigt deutlich, dass wir dringend verbindliche Anforderungen an die Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen brauchen. Ich bin froh, dass dieser Auftrag im Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) enthalten ist. Bei der Umsetzung gilt es klar zu beachten: Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Terminen und Behandlungen muss gewährleistet sein. Es darf insbesondere keine Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat Versicherten mehr stattfinden. Terminvergaben müssen sich ausschließlich an medizinischem Bedarf und Dringlichkeit orientieren. Zudem müssen Terminbuchungen vor Ort oder telefonisch weiterhin gleichwertig möglich sein, sodass digitale Plattformen nicht zur Voraussetzung für den Zugang zur ärztlichen Versorgung werden.“