Der Bundestag hat am Freitag, dem 10.07.2026, das GKV-Spargesetz beschlossen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, MdB, äußert sich dazu wie folgt:
„Das am Freitag vom Bundestag beschlossene GKV-Spargesetz ist ausgewogener als der ursprüngliche Gesetzentwurf und belastet Patientinnen und Patienten deutlich weniger. Es bleibt dabei: Angesichts der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Die Unwucht zu Lasten der Versicherten wurde dabei verbessert. Sehr zu begrüßen ist, dass die vorgesehene Dynamisierung der Zuzahlungen gestrichen wurde.
Den Vorschlag, die beitragsfreie Ehegattenversicherung abzuschaffen, sehe ich nach wie vor kritisch. Zumindest aber wurde in der Höhe nachgebessert: Statt der zunächst diskutierten 3,5 Prozent sollen Ehepartner monatlich 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens für den mitversicherten Ehegatten zahlen. Außerdem liegt das Alter der Kinder nun bei 12 statt den geplanten 7 Jahren.
Auch hinsichtlich der Maßnahmen zur psychotherapeutischen Versorgung besteht – teilweise berechtigte – Kritik. Positive Änderungen sollen durch einen Entschließungsantrag im September auf den Weg gebracht werden: laufende Therapien müssen nicht abgebrochen werden und die Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie die Psychotherapie bei schwer kranken und vulnerablen Personen bleiben außerbudgetär.
Ganz wichtig ist: Beim GKV-Spargesetz handelt es sich um Sparmaßnahmen. Die eigentlichen Herausforderungen des Gesundheitssystems lassen sich nur durch gut aufeinander abgestimmte Strukturreformen lösen – ganz besonders dringlich für die für den Spätsommer angekündigte Primärversorgung sowie für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.“