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Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen einer Weiterentwicklung der UPD

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MdB hat die Professoren Dr. Gassner und Dr. Wollenschläger von der Universität Augsburg beauftragt, ein Rechtsgutachten zur Weiterentwicklung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) nach § 65b SGB V zu erstellen.

In dem Gutachten werden die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen der Weiterentwicklung einer unabhängigen Patientenberatung untersucht und verschiedene Regelungsmodelle mit den wesentlichen Vor- und Nachteilen der jeweiligen Regelungsoptionen dargestellt.

 

 

Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse muss aus Sicht der Patientenbeauftragten die UPD nun mit dem Ziel weiterentwickelt werden, ein kontinuierliches, qualitativ hochwertiges, unabhängiges und regional vernetztes Beratungsangebot zu gewährleisten, das für die Ratsuchenden möglichst leicht und barrierefrei zugänglich und dessen Unabhängigkeit, insbesondere von Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger am Gesundheitsmarkt deutlich erkennbar ist. Auf dieser Basis wird derzeit ein Konzept erarbeitet.

Gutachten zur Weiterentwicklung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) nach § 65b SGB V

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