Patientenberatung
Wenn Sie nicht genau wissen, was Ihnen zusteht oder welche Rechte und Pflichten Sie in unserem Gesundheitssystem haben, hilft es, sich beraten zu lassen. Es gibt verschiedene Beratungsangebote, an die Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail wenden können. Hier finden Sie einige der wichtigsten Angebote.
Erste Anlaufstellen:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) handelt im gesetzlichen Auftrag. Sie ist eine gemeinnützige GmbH und berät Bürgerinnen und Bürger neutral, unabhängig und qualitätsgesichert in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – egal, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Für die Beratung stehen geschulte Expertinnen und Experten, etwa Rechtsanwälte, Ärzte, medizinische Fachkräfte oder Sozialversicherungsfachangestellte, zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater der UPD beantworten Fragen aus allen gesundheitlichen und gesundheits- sowie sozialrechtlichen Bereichen. Zum Beispiel:
- zu Krankheiten, Symptomen, Diagnose und Therapie
- zur Vor- und Nachsorge
- zu Arzneimitteln
- zu Patientenrechten
- zu psychosozialen Erkrankungen
- zu alternativer Medizin und
- zu naturheilkundlichen Verfahren zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)
- zur Kranken- und Pflegeversicherung
Auch wenn Sie über eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht nachdenken, können Sie sich an die UPD wenden. Die UPD bietet Ihnen darüber hinaus Rat bei Auseinandersetzungen mit Ärzten oder Krankenkassen und Hilfe, wenn Sie z. B. nach einer geeigneten Selbsthilfegruppe oder einer Klinik in Ihrer Region suchen.
Sie erreichen die UPD wie folgt: Beratungstelefon auf Deutsch: 0800 / 0 11 77 22 Beratungstelefon auf Türkisch: 0800 / 0 11 77 23 Beratungstelefon auf Russisch: 0800 / 0 11 77 24 Fax: 0800 / 33 22 12 24 Das Beratungstelefon der UPD ist gebührenfrei.
Ratsuchende können sich ebenfalls schriftlich oder online über eine Beratungsplattform sowie ein Kontaktformular an die UPD wenden. Darüber hinaus bietet die UPD grundsätzlich bundesweit in 30 Beratungsstellen nach vorheriger Terminvereinbarung eine persönliche Beratung vor Ort an. Für Ratsuchende, die nicht in der Nähe eines Standortes wohnen, stehen für eine persönliche Beratung zudem bundesweit drei Beratungsmobile bereit. Die Vor-Ort-Beratung ist aufgrund der aktuellen Corona- Pandemie jedoch aktuell ausgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite
www.patientenberatung.de
Gesetzliche Krankenkassen
Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlicher Ansprechpartner für ihre Versicherten, etwa bei Fragen zu bestimmten Leistungen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren und müssen den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und entsprechende Leistungen Unterstützung anzubieten. Die Krankenkassen halten dafür verschiedene Angebote bereit, z. B. persönliche Beratung in den Geschäftsstellen, Telefonhotlines oder Onlineangebote, an die Sie sich wenden können. Einige Krankenkassen vermitteln auch Arzttermine oder unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.
Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt zu verschiedenen Themenbereichen ein Bürgertelefon und einen Service für Gehörlose und Hörgeschädigte zur Verfügung. Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:
Beratungsangebote im ambulanten Bereich
Zahnärztliche Patientenberatung
Die zahnärztliche Patientenberatung ist ein Angebot der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. In Patientenberatungsstellen wird bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten angeboten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten. Die Beratungsstellen sind hier zu finden.
Die gesetzliche Verankerung im Paragraphen 140h Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – weist der Patientenbeauftragten die Aufgabe zu, die Belange von Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten. Sämtliche Bundesministerien, Bundesbehörden und öffentlichen Stellen des Bundes müssen sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Alle gesetzlichen Maßnahmen, die die Belange von Patientinnen und Patienten berühren, sind der Patientenbeauftragten zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem gehört es zu ihren Aufgaben, die Patientinnen und Patienten auf grundsätzliche Art und Weise über ihre Rechte im Gesundheitssystem zu informieren.
Patientenberatung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammer
In einigen Bundesländern bieten die jeweiligen Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigungen – zum Teil als gemeinsame Einrichtung – eine telefonische oder persönliche Patientenberatung an. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer Ihres Bundeslandes. Eine Übersicht stellt zudem die Bundesärztekammer in ihrem „Arztsuche-Portal“ unter www.bundesaerztekammer.de/service/arztsuche zur Verfügung.
Beratungsangebote im stationären Bereich
Ansprechpartner im Krankenhaus
Krankenhäuser sind bundesweit zur Einrichtung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements verpflichtet. Dazu gehört die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten, die Information der Patienten vor Ort über diese Beschwerdemöglichkeiten sowie eine zügige und transparente Bearbeitung der Beschwerden. In einigen Länder sind zudem sogenannte Patientenfürsprecher im Krankenhaus gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Hessen und Berlin. Deren Aufgabe ist es, Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zu informieren und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Zudem sollen sie in Konfliktsituationen, bei Mängeln oder Problemen zwischen den Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern des Krankenhauses vermitteln. An ihn oder sie können sich Patienten im Beschwerdefall wenden und sich beraten lassen.
Die Broschüre für die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher steht hier zum Download bereit oder kann kostenfrei beim Publikumsversand der Bundesregierung bestellt werden. Der Leitfaden soll allen Personen, die ein solches Ehrenamt anstreben oder bereits ausüben, eine hilfreiche Unterstützung sein. Das Papier ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Broschüre können Sie hier >> herunterladen.