Patientenberatung
Wenn Sie nicht genau wissen, was Ihnen zusteht oder welche Rechte und Pflichten Sie in unserem Gesundheitssystem haben, hilft es, sich beraten zu lassen. Es gibt verschiedene Beratungsangebote, an die Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail wenden können. Hier finden Sie einige der wichtigsten Angebote.
Erste Anlaufstellen:
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine gemeinnützige Institution, deren Auftrag es ist, Ratsuchenden kostenfrei umfassende Informationen und individuelle Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen zu bieten. Die Beratungsleistungen sind für alle zugänglich, unabhängig vom Versicherungsstatus, ob gesetzlich, privat oder nicht versichert. Das Beratungsangebot der UPD ist kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt durch öffentliche Fördermittel.
Das Beratungsteam der UPD besteht ausschließlich aus professionellen Patientenberaterinnen und -beratern. Dabei handelt es sich um Juristinnen und Juristen, Sozialversicherungsfachangestellte sowie medizinische, pharmazeutische und psychosoziale Fachkräfte, die sich kontinuierlich über den neuesten Stand der Wissenschaft und Gesetzgebung informieren.
Das Beratungsangebot umfasst eine breite Palette an gesundheitlichen Themen:
- Arzneimittel und pharmazeutische Beratung
- Befunderläuterung
- Behandlungsfehler
- Kranken- und Pflegeversicherungsfragen
- Gesundheitsinformationen und geeignete Anlaufstellen im Gesundheitswesen
- Patientenrechte
- Psychotherapie und psychosoziale Unterstützung
- Und vieles mehr
Beratungsleistungen der UPD beinhalten:
- Unterstützung bei der Sortierung der individuellen Situation und der Planung nächster Schritte.
- Hilfe bei der Suche nach geeigneten Anlaufstellen im Gesundheitssystem.
- Aufklärung über verlässliche Gesundheitsinformationen und deren Auffindbarkeit.
- Vorbereitung auf Arztbesuche und Unterstützung bei gesundheitsrechtlichen Fragen.
- Erklärung medizinischer und rechtlicher Begriffe und Kontexte.
- Aufzeigen von Problemen im Gesundheitssystem gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Sie erreichen die UPD wie folgt:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 09:30 bis 14:00 Uhr.
Erreichbar unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 011 77 22.
Hinweis: Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland befindet sich noch im Aufbau, in der aktuellen Aufbauphase sind die Beratungskapazitäten und -kanäle noch begrenzt.
Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Selbsthilfe Demenz
Alzheimer-Telefon
Das Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft berät Menschen mit Demenz, Angehörigen und allen Interessierten bundesweite bei Fragen rund um das Thema Demenz und speziell zur Alzheimer Krankheit.
Telefonnummer: 030-259379514
Die Beratung ist auch auf Türkisch möglich.
Webseite: www.deutsche-alzheimer.de
Gesetzliche Krankenkassen
Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlicher Ansprechpartner für ihre Versicherten, etwa bei Fragen zu bestimmten Leistungen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren und müssen den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und entsprechende Leistungen Unterstützung anzubieten. Die Krankenkassen halten dafür verschiedene Angebote bereit, z. B. persönliche Beratung in den Geschäftsstellen, Telefonhotlines oder Onlineangebote, an die Sie sich wenden können. Einige Krankenkassen vermitteln auch Arzttermine oder unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.
Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt zu verschiedenen Themenbereichen ein Bürgertelefon und einen Service für Gehörlose und Hörgeschädigte zur Verfügung. Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:
Beratungsangebote im ambulanten Bereich
Zahnärztliche Patientenberatung
Die zahnärztliche Patientenberatung ist ein Angebot der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. In Patientenberatungsstellen wird bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten angeboten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten. Die Beratungsstellen sind hier zu finden.
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Mehr Informationen
Die gesetzliche Verankerung im Paragraphen 140h Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – weist der Patientenbeauftragten die Aufgabe zu, die Belange von Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten. Sämtliche Bundesministerien, Bundesbehörden und öffentlichen Stellen des Bundes müssen sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Alle gesetzlichen Maßnahmen, die die Belange von Patientinnen und Patienten berühren, sind der Patientenbeauftragten zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem gehört es zu ihren Aufgaben, die Patientinnen und Patienten auf grundsätzliche Art und Weise über ihre Rechte im Gesundheitssystem zu informieren.
Patientenberatung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammer
In einigen Bundesländern bieten die jeweiligen Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigungen – zum Teil als gemeinsame Einrichtung – eine telefonische oder persönliche Patientenberatung an. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer Ihres Bundeslandes. Eine Übersicht stellt zudem die Bundesärztekammer in ihrem „Arztsuche-Portal“ unter www.bundesaerztekammer.de/service/arztsuche zur Verfügung.
Beratungsangebote im stationären Bereich
Ansprechpartner im Krankenhaus
Krankenhäuser sind bundesweit zur Einrichtung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements verpflichtet. Dazu gehört die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten, die Information der Patienten vor Ort über diese Beschwerdemöglichkeiten sowie eine zügige und transparente Bearbeitung der Beschwerden. In einigen Länder sind zudem sogenannte Patientenfürsprecher im Krankenhaus gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Hessen und Berlin. Deren Aufgabe ist es, Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zu informieren und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Zudem sollen sie in Konfliktsituationen, bei Mängeln oder Problemen zwischen den Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern des Krankenhauses vermitteln. An ihn oder sie können sich Patienten im Beschwerdefall wenden und sich beraten lassen.
Die Broschüre für die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher steht hier zum Download bereit oder kann kostenfrei beim Publikumsversand der Bundesregierung bestellt werden. Der Leitfaden soll allen Personen, die ein solches Ehrenamt anstreben oder bereits ausüben, eine hilfreiche Unterstützung sein. Das Papier ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Broschüre können Sie hier >> herunterladen.