Flyer
Mit unterschiedlichen Flyer stellt die Patientenbeauftragte Hinweise zu verschiedenen Themen zur Verfügung. Die Flyer stellen wichtige Informationen und ausgewählte Tipps vor, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei Fragen können Sie sich unter anderem an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Sie erreichen die UPD unter www.patientenberatung.de oder Telefon: 0800 011 77 22 (gebührenfrei).
Ihre Rechte als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bieten umfassende Leistungen zum Gesundheitsschutz an. Dafür sorgt ein weitreichender Katalog von Leistungen, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Dazu gehören etwa Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, medizinische Rehabilitation und auch Krankengeld. Die Krankenkassen haben dabei gegenüber ihren Versicherten umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten. In diesem Flyer sind einige wichtige Informationen und Tipps zu Ihren Rechten als Versicherte der GKV zusammengestellt. Eine barrierefreie Version des Flyers ist hier >> herunterzuladen. Einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier >>.
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Terminservicestellen und ärztlicher Bereitschaftsdienst
Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass unser Gesundheitssystem ihnen einen zeitnahen Zugang zu Ärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten bietet. Deshalb wurden vom Gesetzgeber die sogenannten Terminservicestellen geschaffen. Mit dem 2019 in Kraft getretenen „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ wurden die Terminservicestellen zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt. Sie sollen die zentralen, jederzeit erreichbaren Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten sein. Dieser Flyer gibt hilfreiche Tipps rund um das Thema Terminservicestellen und die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 mit auf den Weg. Eine barrierefreie Version des Flyers ist hier herunterzuladen. Unter www.116117.de stehen Ihnen umfangreiche Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst und der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 zur Verfügung.
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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Es gehört zum gelebten Alltag, dass Patientinnen und Patienten auf eigene Kosten sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen.
Das können z. B. zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen, alternative Heilverfahren, Impfungen vor Fernreisen oder kosmetische Behandlungen sein. Damit Sie die Entscheidung für oder gegen die Inanspruchnahme eines IGeL-Angebots eigenverantwortlich treffen können, muss die Ärztin/der Arzt Sie vorher ausführlich über den Nutzen bzw. Nichtnutzen, die Nebenwirkungen und die voraussichtlichen Kosten aufklären.
Dieser Flyer informiert Sie über einige wichtige Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema IGeL.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.igel-monitor.de. Dieses Angebot des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) bewertet Schaden und Nutzen eine Vielzahl individueller Gesundheitsleistungen wissenschaftlich fundiert und allgemeinverständlich.
10 Tipps für Patientinnen und Patienten finden Sie hier.
Leistungen der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Im Alltag so gut wie möglich wieder zurecht zu kommen ist das Ziel der medizinischen Rehabilitation. Hierauf haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Immer zeigen Fragen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten, dass es beim Thema Rehabilitation Informationslücken gibt: Wie stelle ich einen Antrag? Kann ich mir die Einrichtung selbst aussuchen? Was Sie tun können, wenn ein Reha-Antrag abgelehnt wird, können Sie dem Informationsflyer „Ihre Rechte als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ entnehmen.
Dieser Flyer der Patientenbeauftragten gibt Ihnen daher einige wichtige Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema Rehabilitation in der GKV mit auf den Weg.
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Der Urlaub steht vor der Tür, da zieht es viele Menschen in die Ferne. Nicht immer wissen Reisende, ob und wie sie im Krankheitsfall im Ausland versichert sind.
Dieser Flyer gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Hinweise: Denken Sie z.B. daran, Ihre elektronische Gesundheitskarte einzupacken. Auf ihrer Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) abgedruckt. Gegen Vorlage der EHIC erhalten Sie in vielen europäischen Ländern medizinische Hilfe. Wer Reiseziele außerhalb der EU besuchen will, sollte frühzeitig mit seiner Krankenkasse den jeweiligen Versicherungsschutz klären. Nur in wenigen Ländern werden in Notfällen die Kosten für medizinische Behandlungen übernommen.
Den Flyer können Sie hier als Online-Version und hier als barrierefreie Version herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, der Unabhängige Patientenberatung Deutschland und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.