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Der Patientenbeauftragte

Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten – kurz Patientenbeauftragter – wurde 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Seitdem wird die zu beauftragende Person vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen und von der Bundesregierung berufen, und zwar jeweils für die Zeit, bis ein neuer Bundestag zusammentritt.

Am 12. Januar 2022 wurde der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach durch das Kabinett zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung berufen. Der gelernte Industriemechaniker Schwartze wurde 1974 in Bad Oeynhausen geboren und ist seit 1994 Mitglied der SPD. Seit 2009 wurde er viermal in Folge für den Wahlkreis 133 (Herford – Minden-Lübbecke II) direkt in den Deutschen Bundestag gewählt. Im Bundestag war Schwartze in den vergangenen zwei Legislaturperioden Sprecher der Arbeitsgruppe „Petitionen“ der SPD-Bundestagsfraktion. Weitere Informationen erhalten Sie hier >>

Der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze stellt sich vor.

Die gesetzliche Verankerung im Paragraphen 140h Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – weist dem Patientenbeauftragten die Aufgabe zu, die Belange von Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten. Sämtliche Bundesministerien, Bundesbehörden und öffentlichen Stellen des Bundes müssen ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Alle gesetzlichen Maßnahmen, die die Belange von Patientinnen und Patienten berühren, sind dem Patientenbeauftragten zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem gehört es zu seinen Aufgaben, die Patientinnen und Patienten auf grundsätzliche Art und Weise über ihre Rechte im Gesundheitssystem zu informieren.

Stefan Schwartze
Foto: Jan Pauls

 

Broschüre Patientenbeauftragter
Broschüre Patientenbeauftragter

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Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, Patientinnen und Patienten in Einzelfällen zu beraten. An welche Beratungsstellen sich Ratsuchende mit ihren konkreten Anliegen wenden können, erfahren Sie hier.