Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten – kurz Patientenbeauftragter – wurde im Jahr 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Seitdem schlägt der Bundesgesundheitsminister die jeweilige Person für das Amt vor, die anschließend von der Bundesregierung berufen wird. Die Amtszeit dauert bis zum Zusammentreten eines neuen Bundestages.

Am 12. Januar 2022 wurde der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vom Kabinett zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung ernannt. Der gebürtige Bad Oeynhausener, Jahrgang 1974, ist gelernter Industriemechaniker und seit 1994 Mitglied der SPD. Seit 2009 wurde er viermal in Folge als Direktkandidat für den Wahlkreis 133 (Herford – Minden-Lübbecke II) in den Deutschen Bundestag gewählt. In den letzten beiden Legislaturperioden war Schwartze Sprecher der Arbeitsgruppe „Petitionen“ der SPD-Bundestagsfraktion. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die gesetzliche Grundlage für das Amt bildet § 140h Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung. Diese Vorschrift verpflichtet den Patientenbeauftragten, die Interessen der Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten. Bundesministerien, Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes sind verpflichtet, den Patientenbeauftragten bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Zu den zentralen Aufgaben des Patientenbeauftragten gehört auch die Stellungnahme zu allen gesetzlichen Maßnahmen, die die Belange von Patientinnen und Patienten berühren. Darüber hinaus informiert er die Patientinnen und Patienten auf allgemeiner Ebene über ihre Rechte im Gesundheitssystem.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, Patientinnen und Patienten in Einzelfällen zu beraten. An welche Beratungsstellen sich Ratsuchende mit ihren konkreten Anliegen wenden können, erfahren Sie hier.

Informationsangebote
Um sich eigenverantwortlich und gut informiert in unserem Gesundheitswesen orientieren und die Entscheidungen über die eigene Gesundheit treffen bzw. mitentscheiden zu können, müssen Sie gut informiert sein. Einige der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen und Angebote für Patientinnen und Patienten finden Sie hier:

Broschüre Patientenbeauftragter
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, Patientinnen und Patienten in Einzelfällen zu beraten. An welche Beratungsstellen sich Ratsuchende mit ihren konkreten Anliegen wenden können, erfahren Sie hier.