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Unabhängiges Beratungsangebot der UPD auch ab dem 1. Januar 2024 sicherstellen

 

Ich halte die Entscheidung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), einen gesetzlichen Auftrag nicht umzusetzen, für einen falschen Weg. Der Gesetzgeber ist dessen Bedenken im parlamentarischen Prozess weit nachgekommen. Die Patientinnen und Patienten in diesem Land brauchen eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Patientenberatung. Die im Bundestag beschlossene Stiftung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erfüllt diese Kriterien.

 

Leidtragende dieser Entscheidung werden die im komplexen Gesundheitssystem hilfesuchenden Patientinnen und Patienten sein. Ihnen droht eine unabhängige und kompetente Anlaufstelle verloren zu gehen. Ebenso denke ich an die hochqualifizierten Beschäftigten der aktuellen UPD, denen hiermit die berufliche Perspektive im kommenden Jahr zu entgleiten droht.

 

Der Gesetzgeber wie auch das BMG als Rechtaufsicht des GKV-SV sind nun in der Verantwortung, schnellstmöglich Vorkehrungen dafür zu treffen, dass den Patientinnen und Patienten das unabhängige Beratungsangebot einer UPD auch nach dem 1. Januar 2024 zur Verfügung steht. Für eine Übergangslösung sollten die maßgeblichen Patientenorganisationen und die derzeitige UPD eng eingebunden werden.

 

Parallel sollten alternative Pläne zur Stiftungsgründung vorgelegt werden. Hier könnten – solange die Bedenken des GKV-SV aufrechterhalten werden – auch alternative Gründer aus dem Gesundheitswesen für den Gründungsprozess in Betracht kommen. Weitere Zeit zum Abwarten gibt es nicht.