BAS mahnt elf Kranken- und zwei Pflegekassen wegen Tricks gegen Widersprüche bei Versicherten ab
„Ich bin schockiert über das Vorgehen einiger Krankenkassen durch Fehlinformationen und Täuschung ihre Versicherten davon abzuhalten, ihre Rechte wahrzunehmen. Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts, die sozialstaatlichen Aufgaben ausführen. Daher sollte davon ausgegangen werden können, dass sie sich an Recht und Gesetz halten. Dass bei diesen für die Patientinnen und Patienten lebenswichtigen Fragen rechtwidrig vorgegangen wird, kann in keiner Weise toleriert werden. Das Widerspruchsverfahren soll ja gerade vor behördlicher Willkür schützen und ist ein deshalb wesentlicher Bestandteil unseres Rechtstaates.
Als Patientenbeauftragter setze ich mich seit Jahren für eine Verbesserung der Transparenz im Leistungsgeschehen ein und freue mich, dass mit dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) endlich auch die Umsetzung verbindlicher Vorgaben für die einheitliche Erhebung und Veröffentlichung von Daten zur Leistungstransparenz und zur Servicequalität der Krankenkassen auf den Weg gebracht werden sollen. Vor allem aber müssen wir dahin kommen, dass sich die Krankenkassen ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Es darf nicht der Eindruck aufkommen, dass Leistungen zu Unrecht abgelehnt oder Versicherten vorenthalten werden.“
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