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Patient*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss: Wie funktioniert die Beteiligung?

 

Wenn neue Arzneimittel, neue Behandlungs- oder Diagnoseverfahren in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden sollen, dann müssen Sie vorher den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) passieren. Dort wird geprüft, diskutiert und schließlich darüber entschieden (siehe auch IGeL-Podcast, Episode 4).
Außer den Krankenkassen, ärztlichen Vertreter*innen und unabhängigen Mitgliedern sitzt im G-BA auch eine Vertretung von Patient*innen: Sie dürfen Anträge stellen, mitberaten, mitdiskutieren, haben aber kein Stimmrecht.
Wie diese Art der Beteiligung funktioniert, welche Patient*innen diesen Job machen und was sie bewirken wollen und können, darum geht es in dieser Ausgabe des IGeL-Podcasts.
Ein Podcast mit Gregor Bornes, Patient*innen-Berater, Geschäftsführer des Gesundheitsladens Köln und langjähriger Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innen-Stellen.
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Die Faktenbox:

Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des Sozialgesesetzbuches. Es schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung – der GKV – „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien – also der diagnostische oder therapeutische Nutzen , die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen – müssen nachgewiesen sein, erst dann können sie GKV-Leistung werden.
Die Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt sind, trifft der Gemeinsame Bundesauschuss (der GB-A).
Dieses 13-köpfige Gremium besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen nehmen an den Sitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht.

Der GB-A hat das Recht, medizinische Leistungen auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht nachgewiesen sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt den Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und viele andere Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der GB-A Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt werden.