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Erfahrungsaustausch mit den Ombudspersonen der Medizinischen Dienste

Ombudspersonen der Medizinischen Dienste der Bundesländer und des MD Bund sind keine Bescheiderklärer. Sie haben die Aufgabe des neutralen und unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsdienstes für alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Ärzte des MD (früher MDK) sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie dürfen nicht in die ärztliche Behandlung eingreifen. Der MD wird aktiv, wenn es beispielsweise um die Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit geht, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, wenn Beschäftigte längere Zeit arbeitsunfähig sind, wenn eine Reha ansteht oder auch wenn ein spezielles Hilfsmittel eingesetzt werden soll. Der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze hat sich heute mit diesen Ombudspersonen heute in Berlin ausgetauscht und die Herausforderungen ihrer Arbeit und Verbesserungsbedarfe mitgenommen. Auch mit Knut Lambertin, Aufsichratsvorsitzender des AOK Bundesverbandes, als fachkundigem Referenten.

Einschlägige Themen waren der Erfahrungsaustausch zu den bisherigen Erfahrungen der Tätigkeiten der Ombudspersonen, eine Diskussion mit Unterstützung aus dem BMG zur Zwischenbewertung der Umsetzung des MDK-Reformgesetzes und die Erfahrungswerte mit Ombudspersonen aus Versichertenvertretersicht.