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Statement des Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu den aktuellen finanziellen Forderungen der Ärzteschaft

Zu den aktuellen finanziellen Forderungen der Ärzteschaft sehe ich die Notwendigkeit, dass sie – wie auch alle anderen Berufsgruppen in Deutschland – für Ihre Arbeit angemessen entlohnt werden. Die Diskussion darüber führt man aber aus meiner Sicht am besten mit inhaltlichen Argumenten in ruhiger Atmosphäre an gemeinsamen runden Tischen – wie es in anderen Branchen schon lange gelebte Praxis unserer Wirtschaft ist. Dies ist meines Wissens bereits sehr bald geplant.

 

Zum Jahreswechsel habe ich Ärztinnen und Ärzte dazu aufgerufen, bei Entscheidungen über mögliche Praxisschließungen stets die Verantwortung für das Gemeinwohl im Blick zu behalten. Besonders während der Freitage, die statistisch die höchste Zahl an Herzinfarkten aufweisen.

 

Die Kritik an hoher Bürokratie und lähmenden Prozessen im Gesundheitssystem hat sicherlich seine Berechtigung. Wir hatten seit Jahren einen immensen Reformstau, die nie mutig angegangen wurde. Es ist daher zu begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit im vergangenen Jahr Reformpläne aufgenommen hat und Maßnahmen angeht, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland patientenorientierter und zielführender zu gestalten. Und damit letztendlich auch das Geld effizienter und gerechter zu verteilen. Ich sehe deshalb beispielsweise die Krankenhausstrukturreform als ein für unser Land sehr wichtiges Vorhaben an. Gleichwohl darf man natürlich auch die ambulante Versorgung nicht außer Acht lassen. Das hat diese Bundesregierung aber auch nicht getan.

 

Nehmen wir das Beispiel Neupatientenregelung: die hatte leider nicht nur positive Effekte. Oft waren auch Mitnahmeeffekte aus der Ärzteschaft zu attestieren, ohne Terminsituation sich signifikant verbessert hat. Das Gesundheitsministerium steuerte daher um: Im Gegenzug zu der Abschaffung wurden die Zuschläge von Krankenkassen bei ärztlichen Behandlungen aufgrund schneller Terminvermittlungen erhöht. Fachärzte können diese Zuschläge auch abrechnen, wenn sie Patientinnen und Patienten auf Vermittlung eines Hausarztes kurzfristig behandeln.

 

Finanziell betrachtet ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, insbesondere durch die Erhöhung der Vergütung für Hausärzte von zehn auf 15 Euro bei der Terminvermittlung. Die Ausgaben der Krankenkassen für ambulante ärztliche Versorgung sind jedoch signifikant gestiegen, während die Anzahl der Vertragsärzte zurückgeht. Das ist ein breites Problem in der Ärztelandschaft. Neue Lösungen sind gefragt, insbesondere weil viele Medizinabsolventinnen und -absolventen die zeitintensive Selbstständigkeit in der heutigen Zeit nicht mehr als attraktives Lebensmodell betrachten.

 

Der Ausstieg der Babyboomergeneration aus dem Arbeitsleben reduziert aber auch heute schon die Zahl der Ärzteschaft im Gesamten. Um diesem bereits spürbaren Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich zu begegnen, setzt sich die Bundesregierung für einen Ausbau der Medizinstudienkapazitäten ein. Das ist ein langsamer aber ohne Frage der nachhaltigste Weg, die Situation zu entschärfen.

 

Eine Reform der Ärztlichen Approbationsordnung ist meines Wissens nach der Einigung mit den Ländern ebenso auf gutem Weg wie auch die Aufhebung der Budgetierung der Honorare im hausärztlichen Bereich im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Ich erhoffe mir, dass diese Maßnahmen durch den Finanzminister und den Bundestag als Haushaltsgeber in den kommenden schwierigen Haushaltsverhandlungen priorisiert werden, um Hausärzte weiter zu entlasten.

 

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Erkan Ertan telefonisch zur Verfügung: 030 18441 1067