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Das E-Rezept bietet zahlreiche Vorteile für Patientinnen und Patienten

Seit dem 1. Januar 2024 besteht die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente, was eine bedeutende Veränderung im Gesundheitswesen darstellt. Diese Umstellung zielt darauf ab, den Patientinnen und Patienten mehr Komfort zu bieten und die Wege zur Arztpraxis erheblich zu reduzieren. Ein entscheidender Vorteil liegt dabei in der unkomplizierten Einlösung des E-Rezepts bei der Apotheke, die über drei verschiedene Optionen ermöglicht wird: die Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), über eine spezielle App oder durch einen Papierausdruck.

 

Besonders überzeugend ist die flexible Nutzung des E-Rezepts für die Patientinnen und Patienten. Die Möglichkeit einer Papierform bleibt erhalten, und auf Wunsch können sie einen Ausdruck des Rezepts mit einem QR-Code erhalten, den sie dann in der Apotheke einlösen können. Als alternative Option bietet sich die Nutzung der E-Rezept-App an. Diese Anwendung ermöglicht nicht nur die bequeme Einlösung des Rezepts, sondern bietet auch die praktische Funktion, die Verfügbarkeit des verschriebenen Medikaments vorab in der Apotheke zu überprüfen. Als dritte Option besteht die einfache Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, die die meisten Menschen ohnehin stets bei sich tragen.

 

Insgesamt schafft die obligatorische E-Rezept-Nutzung eine zeitgemäße und effiziente Lösung für den Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Die verschiedenen Einlöseoptionen bieten den Patientinnen und Patienten eine Auswahl, die ihren individuellen Bedürfnissen und Vorlieben gerecht wird, und tragen somit zu einem verbesserten Gesundheitssystem bei.